Der derzeit von Datenschützern scharf in die Kritik genommene El
ektronische E
ntgeltna
chweis (ELENA) ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH im Auftrag der
Sage Software GmbH.
Mehr als die Hälfte der Befragten, die abhängig beschäftigt sind, nämlich 56 Prozent, gab an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Rund 40 Prozent der Befragten gaben sogar an, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des ELENA-Verfahrens
verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.
Peter Dewald, Geschäftsführer von Sage
, äußert sich besorgt über den hohen Informationsbedarf vieler Unternehmer und Arbeitnehmer in Deutschland: „Die Ergebnisse unserer repräsentativen Umfrage zeigen, dass sich ein Großteil der Unternehmen und Mitarbeiter noch nicht ausreichend mit dem Thema ELENA beschäftigt hat: So wurde die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland nicht von ihren Arbeitgebern über die Weitergabe ihrer Daten informiert. Dies sowie die Tatsache, dass 4 von 10 Beschäftigten überhaupt noch nichts von dem Gesetz gehört haben, zeigt, dass es hier noch massiven Aufklärungsbedarf gibt“, so Dewald.
Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung
in Würzburg übermitteln. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie Abmahnungen in ihren Grundrechten verletzt. Mit ELENA sollen bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand massiv gesenkt werden.
Informationsportal
Was das ELENA-Verfahrensgesetz konkret für mittelständische Unternehmen bedeutet und wie sie sich und ihre Mitarbeiter besser darauf vorbereiten können, zeigt Sage seit Ende 2009 gemeinsam mit den Fachleuten von lohnexperten24.de
auf dem Informationsportal www.elena2010.de
. Arbeitgeber können auf dem Informationsportal einen ausführlichen kostenlosen Leitfaden anfordern, der das ELENA-Verfahren in seiner Grundidee sowie seinem konkreten Ablauf erklärt und die einzelnen zu beachtenden Schritte vorstellt. Darin enthalten ist auch ein Muster-Anschreiben für Arbeitgeber, um ihren Mitarbeitern das ELENA-Verfahren näher zu bringen. Darüber hinaus steht ein Online-Schnellcheck zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber schnell ihren Kenntnisstand zu ELENA überprüfen und verbessern können.
Die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH
hat in der Zeit vom 10. bis 17. März 2010 insgesamt 1.005 Interviews durchgeführt: Darin wurden 492 Bürgerinnen und Bürger, die abhängig beschäftigt sind, zum Thema ELENA befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung Deutschlands. Sämtliche Studienergebnisse können Sie hier
abrufen. (am)
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