Hi, leider finde ich im Netz nicht viel dazu. Vielleicht kann mir ja jemand das kurz erklären?
Qualitätsmerkmale (Performance, Wartbarkeit, usw.) können in nicht-funktionalen Anforderungen gefordert werden. Z.B. "Ein AJAX-Aufruf, darf maximal 0,5s dauern."
Stimmt da meine Vorstellung? Oder habt ihr eine andere Definition?
Bischen schwammige Frage, hoffe ich treffe den Kern :)
Qualitätsmerkmale SIND quasi die "nicht-funktionalen Anforderungen". Sie haben erstmal nix mit der Anwendung zu tun, sondern stellen einen Unterbereich im Pflichtenheft dar, in dem die eigentliche Programmdefinition erfolgt.
Auch wenn heutzutage nur noch in wirklich großen Unternehmensstrukturen mit Pflichtenheften gearbeitet wird (Stichworte: V-Modell, Wasserfallmodell) werden meist trotzdem zu mindest einige Qualitätsmerkmale in Angeboten definiert.
Meiner Erfahrung nach aber eigentlich immer in Klausen zu Wartungsverträgen, in denen garantiert wird, dass die Systeme z.B. zu 99% erreichbar sind, oder dass Fehler innerhalb von 48h behoben werden.
Ich fühle mich in meiner Aussage bestätigt und akzeptiere die ausführliche Antwort! Danke.